„Gebraucht”: Gebrauchtteile werden von uns auf Funktion geprüft. Beachten Sie trotzdem, dass es sich um alte und gebrauchte Teile handelt und es vorkommen kann, dass gebrauchte Teile auf Grund Ihres Alters eine eventuell kurze Lebensdauer haben und frühe Mängel aufweisen können die auch bei einer fachgerechten Überprüfung nicht erkannt werden können. Daher überprüfen Sie die Teile umgehend um gesetzliche Mängelfristen nicht zu versäumen. Bei gebrauchten und überholten Teilen gilt nur für Verbraucher 1 Jahr Gewährleistungsfrist. Sollten Mängel auftreten, verändern oder bearbeiten sie die Teile nicht sondern senden Sie die Teile nach und unter Bekanntgabe des Mangels an uns retour. Ein Gewährleistungsfall nur dann vor, wenn der Mangel schon im Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war. Wir wissen und fördern selbst, dass ein Oldtimer / Liebhaberfahrzeug wenn möglich mit Originalteilen ausgestatten sein soll, beachtens Sie bitte aber das auch Originalteile einer natürlichen Alterung unterliegen und der Mangel bei Übergabe noch nicht vorhanden sein muss, sich aber rasche ergeben kann.
Lager Wipp B
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